26.07.2012
Die
aktuelle Berichterstattung in der Presse griff in einem gewissen Sinne zu kurz. Es gilt in
der Tat die Frage in einem grösseren Zusammenhang zu sehen:
Die Gemeinden haben derzeit nur begrenzt die Möglichkeit, Einwohnern zu
verbieten, derartige Gebäude als "résidence primaire" anzugeben,
unabhängig davon in welchem Zustand die Bauten auch sein mögen. Gibt also
jemand einen solchen Bau als seinen Wohnsitz in der Gemeindeverwaltung an - und
die Gemeinde hat aufgrund eines fehlenden Gemeindereglementes nicht die
Möglichkeit dies zu verweigern - so wird ein Ausbau vom
Nachhaltigkeitsministerium anders behandelt als wenn dies nicht der Fall wäre.
Das Gesetz, welches regelt ab wann man ein derartiges Gebäude als Wohnsitz deklarieren kann, wird derzeit reformiert. Deshalb ist der Mouvement Ecologique der Überzeugung, dass der Gesetzgeber unbedingt eine allgemein gültige Regelung erlassen sollte. Im Folgenden finden Sie das Schreiben des Mouvement Ecologique an die zuständige Kommission der Abgeordnetenkammer. Ein ähnliches Schreiben ging an das Nachhaltigkeitsministerium.
Autor: Mouvement Ecologique
stellungnahme_zulassung_als_résidence_primaire.pdf |
gesetzesprojet_6330_-_définition_résidence_primaire.pdf |

stellungnahme_zulassung_als_résidence_primaire.pdf